
PSYCHOLOGISCHE PRAXIS MARCHTRENK
Mag.a Edeltraud Wimmer
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Sich Unterstützung zu suchen, bedeutet für sich selbst zu sorgen und den ersten Schritt in Richtung Veränderung zu gehen. In meiner Praxis biete ich Ihnen einen geschützten, wertschätzenden Raum, in dem wir uns Ihren Themen mit Ruhe, Fachlichkeit und Empathie widmen.
„Es wird alles immer gleich ein wenig anders, wenn man es ausspricht.“
Hermann Hesse
Mein Angebot
In meiner Praxis biete ich psychologische Beratung und klinisch-psychologische Behandlung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche an.
Unser psychisches, körperliches und soziales Wohlbefinden ist eng miteinander verbunden und beeinflusst sich wechselseitig. Diese ganzheitliche Betrachtung ist mir in meiner Arbeit wichtig.

Über mich
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Studium der Psychologie an der Universität Salzburg (Abschluss 1994)
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Postgraduelle Ausbildung zur Klinischen Psychologin und Gesundheitspsychologin (eingetragen seit 1998)
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Systemische Einzel-, Paar- und Familienberaterin (seit 2005)
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EFT Practitioner (seit 2008)
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Hypnotherapie für Kinder und Jugendliche
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Brainspotting Phase 1 und Phase 2
Nach Abschluss des Studiums 1994 war ich in verschiedenen psychosozialen Einrichtungen tätig: Verein Neustart, Beratungsstelle der pro mente, Frauenberatungsstelle BABSI, Soziale Initiative (Arbeit mit Jugendlichen und Familien), OÖ Hilfswerk: Leiterin der Arbeitsbegleitung in den Bezirken Wels und Traun. Außerdem arbeitete ich im Rehazentrum Bad Wimsbach.
Seit 2009 bin ich selbständig in freier Praxis tätig. In diesem Rahmen war ich 8 Jahre Behandlerin im Projekt "fit2work" und seit 2022 bin ich Behandlerin im Projekt "Gesund aus der Krise"
Weitere Informationen
Terminanfragen bitte telefonisch unter +43 680 2081014 oder per E-Mail an wimmer.edeltraud@aon.at
Parkmöglichkeiten gibt es vor dem Eingang.
Unsere Gespräche sind streng vertraulich. Klinische Psycholog*innen und Gesundheitspsycholog*innen sind an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht nach § 14, Psychologengesetz.
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung. Seither gibt es die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung durch einen Kostenzuschuss des Versicherungsträgers teilrefundieren zu lassen. Die Höhe des Kostenzuschusses ist abhängig von den jeweiligen Versicherungsträgern.